LKW-Führerschein

LKW 


LKW-Führerschein -Untersuchung/ Untersuchung Augen LKW/ Fahreignungsuntersuchung Klasse C 

Wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten, hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert. Die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. D.h. Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen.
Alle geforderten Sehtest und weitere Untersuchungen können direkt vor Ort während eines Termines erledigt werden. Dies bedeutet Zeit - und Geldersparnis!

Notwendige Untersuchungen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung fordert bei Ersterteilung und Verlängerung die folgenden Untersuchungen:
• Untersuchung der körperlichen Eignung: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).
• Untersuchung des Sehvermögens: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen, z.B. eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

Gültigkeit der Bescheinigungen
Die Bescheinigungen über die Untersuchungen sind nicht unbegrenzt gültig daher müssen sie die Bescheinigungen also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag einreichen. 
Dabei gelten die folgenden Fristen für die Gültigkeit der jeweiligen Bescheinigung:
  • Untersuchung der körperlichen Eignung: 1 Jahr
  • Untersuchung des Sehvermögens: 2 Jahre

Gesetzliche Grundlagen

Den gesetzlichen Rahmen bildet die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.  Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). 
§ 11 Eignung und § 12 Sehvermögen bilden den Rahmen für die medizinischen und psychologischen Untersuchungen nach FeV. 
Weitere wichtige Paragrafen sind:
  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bezug auf die §§ 11 und 12
  • § 64 Identitätsnachweis
  • § 67 Sehteststelle
In den Anlagen 4, 5 und 6 der FeV werden die Mindestanforderungen an die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit vorgegeben. Außerdem wird festgelegt, welche Testverfahren und Untersuchungssmethoden eingesetzt werden. 
Im folgenden die Bezeichnungen der Anlagen:
  • Anlage 4: Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Anlage 5: Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Anlage 6: Anforderungen an das Sehvermögen

Durchführung der Untersuchung der körperlichen Eignung


Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:


 

  • Eine Befragung zu aktuellen und stattgehabten Erkrankungen, evtl. auch zu denen von Familienangehörigen, da einige Erkrankungen oder zumindest die Anlage dazu vererbt werden.
  • Eine Blutdruckmessung
  • Eine körperliche Untersuchung
  • Eine Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
  • Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.

 


Anforderung an die körperliche Eignung


Als Berufskraftfahrer müssen Sie ausreichend gesund sein. Zumindest Erkrankungen, die ein korrektes Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen oder die zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen können, müssen ausgeschlossen werden. Die Anlage 4 der FeV “Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen” enthält konkrete Bewertungen von Krankheiten und deren Auswirkungen auf die körperliche Eignung.


Anforderung an das Sehvermögen


Als Berufskraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Die Korrektur mit Brille darf dabei max. plus 8,0 Dioptrien betragen, sonst müssen Sie Kontaktlinsen tragen. 

Die Anforderungen sind wie folgt:

 

  • Zentrale Tagessehschärfe: beim besseren Auge 1,0; beim schlechteren Auge 0,8
  • Farbensehen: normal
  • Geschichtsfeld: normal in einem Bereich bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten
  • Räumliches (Stereo) Sehvermögen: normal
  • normales Kontrast oder Dämmerungssehen

 


Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:

 

  • An einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet, zudem wird das Kontrastsehen getestet. Die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mit ebenfalls im Sehtestgerät oder mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müssen.
  • Die Prüfung des Gesichtsfeldes erfolgt mittels Perimeter. Bei diesem Gerät werden Lichtpunkte unterschiedlicher Helligkeit präsentiert.

 


Das sollten Sie mitbringen :


 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Sehhilfe und Ihren Brillenpass


  und  - unten aufgeführte Formulare (als Downlods ausdruckbar und mit der Adresse auszufüllen)


Formular Download: Ärztliche Bescheinigung Sehvermögen Formular Download: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

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