Qualitätsmanagement Beauftragter Hämotherapie

Qualitätsmanagement Beauftragter Hämotherapie

Gemäß der im November 2005 veröffentlichten "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" müssen alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Blut/Blutprodukte anwenden, einen (ärztlichen) Qualitätsbeauftragten benennen. Dieser hat die Aufgabe, speziell für die Hämotherapie ein Qualitätssicherungssystem zu implementieren, kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu überwachen. 

Manche der transfundierenden Einrichtungen, insbesondere Praxen, wollen oder können den Qualitätsbeauftragten nicht selbst stellen. In diesen Fällen kann ein externer Qualitätsbeauftragter mit entsprechender Qualifikation bestellt werden.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.


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